Der Titel der Diskussion ” DRM versus Wasserzeichen: Schutz digitaler Hörbücher - Wahrheit und Legende - Experten aus Recht, Technik und Praxis beleuchten Pro und Contra der Systeme zum Schutz von digitalen Hörbüchern im Internet: Wasserzeichen und Kopierschutz.” bedeutete für mich Anwesenheitspflicht! Gesponsort war die Veranstaltung von Audible, wovon ich mich aber nicht erschrecken ließ
Teilnehmer an der Diskussion waren
KB: Dr. Kerstin Bäcker von der auf Medien spezialisierten Kanzlei Lausen Rechtsanwälte
TK: Taufe Kahlil (?), Sprecher (und Autor?) bei Audible als Moderator
LK: Lothar Kleiner vom S. Fischer Verlag
AH: Andrea Herzog von der Hörcompany
KB (gab eine kleine Einführung / Erklärung für das Thema): DRM heißt Digital Rights Management und nicht Digital Restrictions Management. Bei Wasserzeichen wird der digitale Inhalt mit einem “Wiedererkennungsmerkmal” versehen. Wasserzeichen sollen vor Mißbrauch abschrecken. DRM soll Mißbrauch im Ansatz verhindern. Bei DRM wird die Nutzbarkeit beschränkt durch eine “Rechteverwaltung”.
LK: DRM lenkt / weckt Bewußtsein darauf, daß beliebiges Koperiern urheberrechtlich geschützter Dateien nicht in Ordnung ist.. Verlage wollen niemenden kriminalisieren. Verlage wollen nur Hürden beim Kopieren um sich selbst zu schützen.
KB: (auf Fragen hin) Wasserzeichen dürfen nicht aus Dateien entfernt werden gemäß der letzten Reform des Urheberrechts. Es gab noch nie Verurteilungen oder Haftstrafen wegen urheberrechtlicher Vergehen im Zusammenhang mit Hörbüchern. Bisher gibt es lediglich Beispiele / Fälle aus der Musikindustrie wo eine Person zu 2 Jahre Haftstrafe und 40.000 Euro Strafe für das Sharen von über 10.000 Musikdateien verurteilt worden ist. Es gibt Bestrebungen, eine Bagatellklausel einzuführen, die zum Einsatz kommt, wenn der Aufwand im Verlgleich zum Schaden inadäquat groß ist.
AH: Verlage haben drei Sachen die Sie an das Schutzsystem für Hörbücher als Erwartung stellen: 1. Einfachheit, 2. Guten Schutz und 3. Daß die Wertiggkeit der Produkte kommuniziert wird. Am Beispiel der eigenen Kinder würde man sehen, daß man für jedes Schutzsystem irgendwas im Internet finden könnte, daß beschreibt, wie man es relativ einfach knacken kann.
KB: Den besseren Schutz bietet DRM.
LK: Ausgewählte Verlage und Rechte-Agenten haben sich zusammengetan (unabhängig vom AK Hörbuch) und wollen in einer gemeinsamen Presseerklärung aufklärend klarstellen, daß Wasserzeichen keinen Kopierschutz darstellen.
Ab diesem Zeitpunkt fing mich die Veranstaltung an gewaltig zu nerven. Es war nicht objektiv sondern klar pro DRM und kontra Wasserzeichen. Da fing ich an mich zu ärgern denn Werbeveranstaltungen möchte ich mir eigentlich sparen. Doch es sollte noch anders kommen.
KB: Beim Wasserzeichen gibt es kein Durchgriffsrecht. Ein Verlag kann vom Internet-Provider derzeit nicht erfahren, welcher User sich zu welchem Zeitpunkt hinter einer bestimmten IP-Adresse vorborgen hat.
Hier wurde es echt albern. Ich schätze das Wissen von Frau Dr. Kerstin Bäcker echt extrem Wert aber entweder wurden hier die Grenzen dessen erreicht oder es wurde mehr oder weniger bewußt mißgeleitet. Ich war kurz davor etwas zu sagen aber da kam ein anderer hoch-interessanter Diskutant ins Spiel. Michael Kipp (?) (im folgenden mit MK markiert)vom Frauenhofer Institut IPSI in Darmstadt, seines Zeichens Mitentwickler der Wasserzeichentechnologie. Und er war nicht alleine da sonsdern hatte gleich noch einen Kollegen mit dabei. Der war echt amüsant. Er hat sich einfach einen zusätzlichen Stuhl auf die Bühne stellen lassen und hat mitgemacht als ob er eingeladen gewesen wäre. Er wetterte in der Folge enthusiastisch gegen die Einseitigkeit der bisherigen Diskussionsergebnisse auf dem Podium
MK: Wasserzeichen haben nichts mit der IP-Adresse zu tun. Im Wasserzeichen steckt die Kundennummer drin. Die IP-Adresse, bzw. die Info wer sich dahinter verbirgt, braucht man nur, wenn man wissen möchte, wer eine bestimmte Datei gerade illegal über Tauschbörsen tauscht. Das Wasserzeichen ist aber garnicht dafür nutzlich. Es kann rausfinden wer die Datei, die ggf. illegal über Tauschbörsen angeboten wird ursprünglich gekauft hat. Der ist auch der “Ursprung der Schuld”. Alles andere sind Folgen einer ersten unberächtigten Weitergabe der Datei. Die Wasserzeichen überstehen auch analoge Übertragungen, d.h. z.B. mit dem Mikrophon von der Box aufnehmen. Mit DRM werden die Kunden bloß geärgert.
KB: 34% der Kunden ist Copyright egal.
LK: In Amerika wird die meißte Musik mit DRM verkauft.
MK: Es gibt kein Recht auf eine Privatkopie. Eine automatisierte Suche in Peer-2-Peer-Netzwerken nach mit Wasserzeichen versehenen Datein ist bei der IPSI in Entwicklung und Vorbereitung. Für Bilder gibt es so etwas bereits.
KB: Im Falle von nachgewiesenen Raubkopien sind nach derzeitigem Rechtsstand keine hohen Schadensersatzsummen möglich. Dadurch wird die Bedeutung von Wasserzeichen neutralisiert, insbesondere, wenn eine Bagatellklausel eingeführt wird, wird man zivilrechtlich nichts mehr machen können; höchstens vielleicht strafrechtlich.
MK: Ziel sollte es ein, daß möglichst wenig geistiges Eigentum gestohlen wird und möglichst oft die rechtmäßigen Urheber u.ä entlohnt werden.
LK: Viele Hörbuchverlage denken fälschlicher Weise, daß Wasserzeichen ein Kopierschutz wären. Hier ist Aufklärungsarbeit notwendig.
AH: Diejenigen, die wirklich wissen, was Wasserzeichen und DRM sind, können auch beides Umgehen.
LK: Die Produktion eines normalen Hörbuchs kostet gut 20.000,- Euro. Wenn noch GEMA-pflichtige Musik und sonstige Besonderheiten dazukommen, werden es leicht 80.000,- Euro. Als Verlag muss man versuchen Hürden aufzubauen, die dem Diebstal erschweren, damit sich der ehrliche Käufer der Werke nicht doof vorkommt, daß er der einzige ist, der zahlt.
KB: Im Musikbereich gibt es die Diskussion Wasserzeichen vs. DRM gar nicht. Dort gibt es als einzige Wahl DRM.
AH: Man kann den Hörbuch- und Musikmarkt nur bedingt miteinander vergleichen. Der Musikmarkt ist globaler und technickaffiner und daher nicht direkt alles übertragbar. Musiker leben außerdem zum großen Teil von Konzerten und Aufführungen. Beim Hörbuch hingegen, haldelt es sich um eine Erstverwertung
Das mit der Erstverwertung git nur, wenn der Stoff von einem Radiosender produziert und schon mal ausgestrahlt wurde. Jetzt wurde die ganze Diskussion noch mal lustiger, denn ein weiterer schwergewichtiger Diskussionpartner kam hinzu: Hans Kreutzfeldt (im Folgenden mit HK gekennzeichnet). Hier einige Infos zu dem Herren: Kreutzfeldt Electronic Publishing GmbH kooperiert schon lange eng mit (dem Grossisten Libri) im eBook-Bereich. Die machen alle eBook-Aktivitäten von Libri. Die sind vom Umsatz etc sicher nicht so gut und erfolgreich wie Ciando aber mein Tip wäre, daß sie die bedeutendsten eBook-Händler nach Ciando sind. Kreutzfeldt hat gerade frisch mit Libri auch eine Kooperation für den Hörbuch-Download angefangen unter dem Titel Audio.Libri. Der Gag bei Libri ist grundsätzlich, daß Libri weniger selbst über die eigene Homepage verkauft als mehr eine technische Infrastruktur bietet, die dann auf Homepages normaler Buchhandelsketten eingebunden wird. Z.B. die Mayersche Buchhandlung oder der Hugendubel von nebenan haben eine Homepage. Wenn dort dann ein echtes Buch, ein eBook oder bald ein Hörbuch-Download abgewickelt wird, dann macht die Abwicklung Libri (bei physischen Produkten) und Kreutzfeldt (bei “e”-Produkten).
HK: Bei eBooks gibt es ein gutes und funktionierendes DRM. Man sollte bei Hörbüchern den Download mit Wasserzeichen mal lieber mit CDs vergleichen. CDs haben nämlich weder Wasserzeichen noch DRM.
AH: Das Kopieren im Netz wird dem Täter die Missetat nicht so deutlich wie beim Kopieren einer CD, wodurch er eine geringere Hemmschwelle hat. Apell an die Downloadbranche: An einem Strang ziehen und eine gemeinsame Lösung finden.
KB: Man muß die Nutzer von Anfang an richtig erziehen. Es gibt digitale Medienmärkte, bei denen die Nutzer gewöhnt sind zu zahlen: Klingeltöne.