Zu Freiheiten eines Buchautors im Vergleich zu Autoren anderer Massenmedien

Verfasst am 26.12.2006 um 22:17 Uhr

Beim Lesen von Haunted von Chuck Palahniuk macht der Autor am Ende des Buches auf eine faszinierende Sache aufmerksam, die mir bisher so nicht deutlich genug klar war. Buchautoren genießen die größten Freiheit als Autoren irgendeines anderen Mediums. Wer für das Fernsehen schreibt oder für das Kino muss immer irgendwie Rücksicht nehmen auf den Geschmack der Massen denn es müssen viele Leute den Film sehen damit er sich betriebswirtschaftlich lohnt. Die Produktion ist immer sehr teuer. Bücher hingegen sind sind relativ günstig zu Produzieren. Dieser Tage sogar on Demand. Filme und Computerspiele werden auch ständig zensiert aus unterschiedlichen gründen. Aber wann wurde schon das letze Mal ein Buch zensiert? Der dritte Punkte den Palahniuk bemerkt, ist das sich immer weniger Leute die Mühe machen ein Buch zu lesen. Da weiß ich nicht ob das so ist aber ein wenig Schmunzeln kann man da schon.

Zu Honoraren für Hörbuchsprecher

Verfasst am 14.03.2006 um 13:41 Uhr

Ich habe mal wieder eine lustige Mail bekommen auf die ich gerne im Blog antworten würde

——– Original-Nachricht ——–
Betreff: Honorar fuer Sprecher
Datum: Tue, 14 Mar 2006 04:31:39 +0100
Von: Ne…. Mo……
An: hoermal{{@}} hoerbuch- blog.de

Hallo Andre,

ich habe bei einem kleinen Studio einen “Auftrag” zur Vertonung eines Gedichtbands. Es ist das erste Mal dass ich als Sprecherin arbeite und ich frage mich wie das laeuft wenn man seine Stimme hergibt fuer Hoerbuecher. Wird pro aufgenommene Stunde abgerechnet? Gibt es irgendwie eine Art “Copyright” fuer meine Stimme? Gibt es irgend etwas, dass ich beachten sollte?

Vielen Dank und liebe Gruesse,

Ne… Mo……..

Hörbuch Sprecher Hörspiel Hörbuchsprecher Sprecher Verband Sprecherverein VorleserDas ist eh so ein Thema, über das ich schon seit einer ganzen Weile bloggen will. Ich versuche mal erst die Antworten des Fragers zu beantworten bevor ich mich in meinen unendlichen Gedankengängen verstricke.

Wie abgerechnet wird hängt vom Produzenten und dir ab. Es ist eine Abrechnung pro Stunde und pauschal möglich. Ich würde euch raten euch auf etwas zu einigen, womit ihr beide sehr gut leben könnt. Wenn du zu wenig kriegst hast du keine Lust mehr auf den Auftraggeber und wenn du zu viel verlangst wird er keine Lust mehr auf dich haben. Natürlich gibt es Rechte an deiner Stimme. Dafür wirst du ja gerade mit dem oben angesprochenen Geld ja entlohnt. Zu Beachten hat in meinen Augen eher der Produzent eine ganze Menge denn er muss sicherstellen, daß er von dir alle von ihm benötigten Rechte an dem vom dir Gesprochenen bekommt. Dazu einfach auch mal die Kategorie Zu rechtlichen Aspekten von Hörbüchern meines Blogs durchschmökern.

Jetzt aber mal zu Hörbuch- und Hörspiel-Sprechern im allgemeinen. Ich fange mal mit den zwei weit entfernten Polen an. Einerseits gibt es da den sprecherverein.de, der horrende Summen als adäquat ansetzt, was ja kein Wunder ist, denn er vertritt ja die Sprecher. Andererseits gibt es die Hörbuchverlage o.ä. die sagen: Es gibt Sprecher wie Sand am Meer also sei froh, daß genau du den Auftrag bekommst und nicht die 100 anderen, die jederzeit hinter dir in der Reihe stehen. Es gibt wirklich wenige Sprecher die sich aus der Masse herausheben so wie Otto Sander, Gert Westphal, Rufus Beck und ähnliche Kaliber. Für die gelten ganz eigene Regeln, weil deren Namen auf dem Hörbuchcover tatsächlich ein echtes positives Verkaufsargument sind. Bei denen könnte ich mir sehr gut vorstellen, daß sie nicht nur pauschal, sondern zusätzlich auch erfolgsabhängig entlohnt werden. Wenn ein von denen eingesprochenes Werk verkaufszahlentechnisch abgeht wie eine Rakete bekommen die also auch noch mal Geld ohne das weitere Leistungen notwendig sein, ähnlich wie es bei guten und berühmten Autoren gemacht wird. Beim ganzen Rest der Sprecher sieht die Lage aber deutlich anders aus. Es gibt tatsächlich Sprecher wie Sand am Meer! Sprecher sind leider häufig “Künstlertypen” und sich ihrer eigenen Einzigartigkeit mehr bewust als die Umwelt. Anmerkung in Richtung Sprecher: Auch der kleinste Hörbuchverlag erhält täglich mehrere Anfragen / Bewerbungen. Und das selbst wenn es nirgendwo im Print oder Onlinebereich eine Aufforderung im Sinne von “Wir suchen Sprecher” gibt. Das geht von tollen & aufwendigen Bewerbungen mit Hörproben- / Sprechproben-CDs bis zu handschriftlichen Briefen mit dem Tonus “Meine Freunde sagen ich lese voll dufte vor und ich würde jetzt auch gerne Hörbücher vorlesen und damit sehr viel Geld verdienen weil es gibt ja einen Hörbuchboom.” Also meiner Einschätzung nach ist die Marktmacht in diesem Bereich eindeutig auf Seiten der Nachfrage also der Hörbuchverlage. Wenn ein Sprecher all zu sehr zickt, wird der Auftrag einfach an jemand anderen vergeben. Die Sprecher sind (bis auf obige Ausnahmen) in der Realität weit weniger Einzigartig als sie sich empfinden. “Selbstbild vs. Fremdbild” würde ich da auch noch mal als Anregung zur Reflektion einwerfen :-) Als Sprecher würde ich mich natürlich auch als einzigartig und brilliant verkaufen, denn dadurch kann ich mehr Geld bekommen aber in Wahrheit… ;-)

Freue mich nun auf differenzierte Meinungen zum Thema und Flames von Hobby-&-Wannabe-Sprechern.

Zu Wortmengen bei Hörbuch-Download-Portal-Kooperationsverträgen

Verfasst am 21.12.2005 um 01:08 Uhr

Aus Spaß suche ich gerade mal Hörbuch- Download- Portal- Kooperationsverträge durch nach der Menge der Worte dies sie umfassen. Ich schaue mir hierbei nur das Hauptvertragswerk an. Oft sind noch Anlagen und Anhänge mit Tabellen und ähnlichem dabei.

Das Hörbuch-Blog Ranking nach Vertragsumfang :-)

Audible: 3881 Wörter laut Word
Claudio: 2545 Wörter laut Word
Terzio/Hörbie: 2124 Wörter laut Word
Audio-Libri: 1861 Wörter laut Word
Soforthoeren.de: 1672 Wörter laut Word
Diadopo: 1602 Wörter laut Word
Ohrbuch.net: 2567 Wörter laut Word allerdings in Deutsch und englisch ergo ca. 1280

Bei Karstadt Hörbuch habe ich es nicht gebacken bekommen den Vertragstext vom PDF ins Word zu ziehen. Ärgerlich.

Was das genau bedeutet? Keine Ahnung! Könnte z.B. ein Indikator dafür sein, wie viele und wie sorffältig Sonderfälle durchdacht wurden oder aber auch wie kompliziert die einzelnen Geschäftsmodelle sind. (Die wirklich interessanten Unterschiede und Details der Verträge darf ich leider nicht ausplaudern ;-) )

Zu angeblichen FSK / ab 18 Hörbüchern - wider den Unfug und Desinformation

Verfasst am 01.12.2005 um 10:31 Uhr

Hörbuch Hörbücher FSK18 FAS ab 10 Erwachsene erotik erotisch sex porno hörspiel hörspieleIn einem Hörbuchbereich wird leider wieder Stuß erzählt und vermutet, daß es mir einfach die Galle hochtreibt und ich das Bedürfnis verspüre, dazu zu bloggen. Allen voran behauptet der Anbieter Fetischaudio, daß seine Produktionen laut aktuellen Jugendschutzbestimmungen nicht Jugendlichen unter 18 verfügbar gemacht werden dürfen. DAS IST ABSOLUTER BULLSHIT! Rechtlich hat das gar keine Basis. Das ist nur ein Marketinginstrument. Es gibt nur eine Institution, die sich um sowas kümmert und das ist die FSK SPIO. Hier ein Zitat von deren Startseite:

Die FSK führt freiwillige Prüfungen für Filme, Videokassetten und sonstige Bildträger (z.B. DVDs) durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Die FSK befindet sich in der Rechts- und Verwaltungsträgerschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.

FSK bezieht sich immer nur auf Graphisches / Bildmaterial. Solange die Illustration & Booklet eines Buchs / Hörbuchs “FSK16″ sind, ist es frei verkäuflich. Man sieht das ja auch bei Verlagen wie Sounds of Seduction oder Flexible Literature.
Sowas wie “Jugendschutz” bei Texten, ob in geschriebener oder gesprochener Form, gibt es nicht! Wer sowas behauptet hat keine Ahnung! Das einzige, was Büchern / Hörbüchern in dieser Richtung passieren kann, ist das die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sie auf den “Index” setzt. So etwas ist aber seit über 10 Jahren bei Büchern wegen erotischer Inhalte nicht mehr passiert!!! Bei Wiki gibt es einen kleinen Überblick über indizierte Medien und Bücher. Picken wir z.B. das frei erhältliche Buch Opus Pistorum von Henry Miller. Das war auf dem Index und ist jetzt nicht mehr drauf. Da geht es neben normalen Sexpraktiken um Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und unappetitlichem mit Tieren. Das das auf dem Index war kann man echt verstehen. Aber selbst dieses Buch ist nicht mehr indiziert. Es ist frei für jeden erhältlich, wenn auch als “Antiquität”, da die Erstauflage (erschienen bei rororo / Rohwolt) vergriffen ist und nicht wieder aufgelegt wurde. Dagegen sind die erotischen Hörbücher und Erotik-Hörspiele der oben genannten und anderer Anbieter wirklich pillepalle. Nochmal zusammengefasst: Solange man nur “Schweinskram” schreibt / vorlesen läßt und nicht in Bildern explizit darstellt darf man im Buch / Hörbuchbereich alles! Verlagsseitige Zweifler mögen sich an die Anwälte des Börsenvereins des Deutsch Buchhandels wenden, insofern sie dort Mitglied sind.

Zu einem extremen Beispiel für illegalen und kostenfreien Hörbuch Download

Verfasst am 09.11.2005 um 17:32 Uhr

Kinski spricht Werke der Weltliteratur Hörbuch Hörspiel Geschenk Box Die schöne Kinski spricht Werke der Weltliteratur-Box habe ich mir Mitte letzten Jahres gekauft, weil ich absoluter Kinski-Fan bin und noch keine eigenen Hörbücher von ihm hatte. Für mich war es das Optimale. Für die 20 CD-Box habe ich knapp 70,- Euro gezahlt.

Ein Freund von mir hatte diese Box bei mir gesehen und als ich neulich bei ihm war hat er mir etwas Erstaunliches gezeigt. Er benutzt eine P2P-Software namens Shareazaa und hat einen regulären TDSL-Anschluss eines namenhaften Providers. Diese Software Shareazaa kann jeder kostenfrei im Internet runterladen. Ich traue mich nicht einen Link zu der Seite zu legen, weil ich nicht weiß ob man das darf aber wer sucht, der wir es schon finden. Wie-auch-immer. Mein Freund hat also eine Ausgangssituation, wie sie viele haben und haben können. Er hat tatsächlich die oben genannte Kinski-Box kostenfrei & illegal aus dem Internet runtergeladen. Er hat einfach nach Kinski gesucht und dann eine ca. 1,3 GB große Datei gefunden, die die gesammte Box enthält!!! Beim Entpacken gab es wohl einige Probleme und ca. 10 Tracks lassen sich nicht hören, dafür sind aber sämtliche Cover, Booklets und sogar die CDs gescannt worden. Alle Tracks sind als MP3s gespeichert und sauber indexiert. Mir ist das Kiefer komplett zu Boden gegangen. Mir war ja schon klar, daß man gerade Bestseller sicher online runterladen können wird aber daß es solche Liebhaberstücke auch gibt und das man sie mit wenig Aufwand bekommen kann, war mir nicht klar. Er musste nach eigener Aussage ca. 6 Wochen warten, denn diese Datei wird nicht von vielen Personen bereitgestellt aber das ist auch die einzige Einschränkung. Er meint sogar einen Kniff zu kennen und ausprobieren zu wollen, wie er die ca. 10 bisher nur schadhaft extrahierten Tracks auch noch hinbekommt. Wie geschrieben, ich bin beeindruckt und geschockt. Das ist für mich das bisher extremste Beispiel im Bereich illegaler Hörbuch-Downloads.

Zur Diskussion “DRM versus Wasserzeichen: Schutz digitaler Hörbücher” am 19.10.2005 um 17:30 Uhr bei der Buchmesse Frankfurt

Verfasst am 31.10.2005 um 15:52 Uhr

Der Titel der Diskussion ” DRM versus Wasserzeichen: Schutz digitaler Hörbücher - Wahrheit und Legende - Experten aus Recht, Technik und Praxis beleuchten Pro und Contra der Systeme zum Schutz von digitalen Hörbüchern im Internet: Wasserzeichen und Kopierschutz.” bedeutete für mich Anwesenheitspflicht! Gesponsort war die Veranstaltung von Audible, wovon ich mich aber nicht erschrecken ließ :-)

Teilnehmer an der Diskussion waren
KB: Dr. Kerstin Bäcker von der auf Medien spezialisierten Kanzlei Lausen Rechtsanwälte
TK: Taufe Kahlil (?), Sprecher (und Autor?) bei Audible als Moderator
LK: Lothar Kleiner vom S. Fischer Verlag
AH: Andrea Herzog von der Hörcompany


KB (gab eine kleine Einführung / Erklärung für das Thema): DRM heißt Digital Rights Management und nicht Digital Restrictions Management. Bei Wasserzeichen wird der digitale Inhalt mit einem “Wiedererkennungsmerkmal” versehen. Wasserzeichen sollen vor Mißbrauch abschrecken. DRM soll Mißbrauch im Ansatz verhindern. Bei DRM wird die Nutzbarkeit beschränkt durch eine “Rechteverwaltung”.

LK: DRM lenkt / weckt Bewußtsein darauf, daß beliebiges Koperiern urheberrechtlich geschützter Dateien nicht in Ordnung ist.. Verlage wollen niemenden kriminalisieren. Verlage wollen nur Hürden beim Kopieren um sich selbst zu schützen.

KB: (auf Fragen hin) Wasserzeichen dürfen nicht aus Dateien entfernt werden gemäß der letzten Reform des Urheberrechts. Es gab noch nie Verurteilungen oder Haftstrafen wegen urheberrechtlicher Vergehen im Zusammenhang mit Hörbüchern. Bisher gibt es lediglich Beispiele / Fälle aus der Musikindustrie wo eine Person zu 2 Jahre Haftstrafe und 40.000 Euro Strafe für das Sharen von über 10.000 Musikdateien verurteilt worden ist. Es gibt Bestrebungen, eine Bagatellklausel einzuführen, die zum Einsatz kommt, wenn der Aufwand im Verlgleich zum Schaden inadäquat groß ist.

AH: Verlage haben drei Sachen die Sie an das Schutzsystem für Hörbücher als Erwartung stellen: 1. Einfachheit, 2. Guten Schutz und 3. Daß die Wertiggkeit der Produkte kommuniziert wird. Am Beispiel der eigenen Kinder würde man sehen, daß man für jedes Schutzsystem irgendwas im Internet finden könnte, daß beschreibt, wie man es relativ einfach knacken kann.

KB: Den besseren Schutz bietet DRM.

LK: Ausgewählte Verlage und Rechte-Agenten haben sich zusammengetan (unabhängig vom AK Hörbuch) und wollen in einer gemeinsamen Presseerklärung aufklärend klarstellen, daß Wasserzeichen keinen Kopierschutz darstellen.

Ab diesem Zeitpunkt fing mich die Veranstaltung an gewaltig zu nerven. Es war nicht objektiv sondern klar pro DRM und kontra Wasserzeichen. Da fing ich an mich zu ärgern denn Werbeveranstaltungen möchte ich mir eigentlich sparen. Doch es sollte noch anders kommen. :-)

KB: Beim Wasserzeichen gibt es kein Durchgriffsrecht. Ein Verlag kann vom Internet-Provider derzeit nicht erfahren, welcher User sich zu welchem Zeitpunkt hinter einer bestimmten IP-Adresse vorborgen hat.

Hier wurde es echt albern. Ich schätze das Wissen von Frau Dr. Kerstin Bäcker echt extrem Wert aber entweder wurden hier die Grenzen dessen erreicht oder es wurde mehr oder weniger bewußt mißgeleitet. Ich war kurz davor etwas zu sagen aber da kam ein anderer hoch-interessanter Diskutant ins Spiel. Michael Kipp (?) (im folgenden mit MK markiert)vom Frauenhofer Institut IPSI in Darmstadt, seines Zeichens Mitentwickler der Wasserzeichentechnologie. Und er war nicht alleine da sonsdern hatte gleich noch einen Kollegen mit dabei. Der war echt amüsant. Er hat sich einfach einen zusätzlichen Stuhl auf die Bühne stellen lassen und hat mitgemacht als ob er eingeladen gewesen wäre. Er wetterte in der Folge enthusiastisch gegen die Einseitigkeit der bisherigen Diskussionsergebnisse auf dem Podium

MK: Wasserzeichen haben nichts mit der IP-Adresse zu tun. Im Wasserzeichen steckt die Kundennummer drin. Die IP-Adresse, bzw. die Info wer sich dahinter verbirgt, braucht man nur, wenn man wissen möchte, wer eine bestimmte Datei gerade illegal über Tauschbörsen tauscht. Das Wasserzeichen ist aber garnicht dafür nutzlich. Es kann rausfinden wer die Datei, die ggf. illegal über Tauschbörsen angeboten wird ursprünglich gekauft hat. Der ist auch der “Ursprung der Schuld”. Alles andere sind Folgen einer ersten unberächtigten Weitergabe der Datei. Die Wasserzeichen überstehen auch analoge Übertragungen, d.h. z.B. mit dem Mikrophon von der Box aufnehmen. Mit DRM werden die Kunden bloß geärgert.

KB: 34% der Kunden ist Copyright egal.

LK: In Amerika wird die meißte Musik mit DRM verkauft.

MK: Es gibt kein Recht auf eine Privatkopie. Eine automatisierte Suche in Peer-2-Peer-Netzwerken nach mit Wasserzeichen versehenen Datein ist bei der IPSI in Entwicklung und Vorbereitung. Für Bilder gibt es so etwas bereits.

KB: Im Falle von nachgewiesenen Raubkopien sind nach derzeitigem Rechtsstand keine hohen Schadensersatzsummen möglich. Dadurch wird die Bedeutung von Wasserzeichen neutralisiert, insbesondere, wenn eine Bagatellklausel eingeführt wird, wird man zivilrechtlich nichts mehr machen können; höchstens vielleicht strafrechtlich.

MK: Ziel sollte es ein, daß möglichst wenig geistiges Eigentum gestohlen wird und möglichst oft die rechtmäßigen Urheber u.ä entlohnt werden.

LK: Viele Hörbuchverlage denken fälschlicher Weise, daß Wasserzeichen ein Kopierschutz wären. Hier ist Aufklärungsarbeit notwendig.

AH: Diejenigen, die wirklich wissen, was Wasserzeichen und DRM sind, können auch beides Umgehen.

LK: Die Produktion eines normalen Hörbuchs kostet gut 20.000,- Euro. Wenn noch GEMA-pflichtige Musik und sonstige Besonderheiten dazukommen, werden es leicht 80.000,- Euro. Als Verlag muss man versuchen Hürden aufzubauen, die dem Diebstal erschweren, damit sich der ehrliche Käufer der Werke nicht doof vorkommt, daß er der einzige ist, der zahlt.

KB: Im Musikbereich gibt es die Diskussion Wasserzeichen vs. DRM gar nicht. Dort gibt es als einzige Wahl DRM.

AH: Man kann den Hörbuch- und Musikmarkt nur bedingt miteinander vergleichen. Der Musikmarkt ist globaler und technickaffiner und daher nicht direkt alles übertragbar. Musiker leben außerdem zum großen Teil von Konzerten und Aufführungen. Beim Hörbuch hingegen, haldelt es sich um eine Erstverwertung

Das mit der Erstverwertung git nur, wenn der Stoff von einem Radiosender produziert und schon mal ausgestrahlt wurde. Jetzt wurde die ganze Diskussion noch mal lustiger, denn ein weiterer schwergewichtiger Diskussionpartner kam hinzu: Hans Kreutzfeldt (im Folgenden mit HK gekennzeichnet). Hier einige Infos zu dem Herren: Kreutzfeldt Electronic Publishing GmbH kooperiert schon lange eng mit (dem Grossisten Libri) im eBook-Bereich. Die machen alle eBook-Aktivitäten von Libri. Die sind vom Umsatz etc sicher nicht so gut und erfolgreich wie Ciando aber mein Tip wäre, daß sie die bedeutendsten eBook-Händler nach Ciando sind. Kreutzfeldt hat gerade frisch mit Libri auch eine Kooperation für den Hörbuch-Download angefangen unter dem Titel Audio.Libri. Der Gag bei Libri ist grundsätzlich, daß Libri weniger selbst über die eigene Homepage verkauft als mehr eine technische Infrastruktur bietet, die dann auf Homepages normaler Buchhandelsketten eingebunden wird. Z.B. die Mayersche Buchhandlung oder der Hugendubel von nebenan haben eine Homepage. Wenn dort dann ein echtes Buch, ein eBook oder bald ein Hörbuch-Download abgewickelt wird, dann macht die Abwicklung Libri (bei physischen Produkten) und Kreutzfeldt (bei “e”-Produkten).

HK: Bei eBooks gibt es ein gutes und funktionierendes DRM. Man sollte bei Hörbüchern den Download mit Wasserzeichen mal lieber mit CDs vergleichen. CDs haben nämlich weder Wasserzeichen noch DRM.

AH: Das Kopieren im Netz wird dem Täter die Missetat nicht so deutlich wie beim Kopieren einer CD, wodurch er eine geringere Hemmschwelle hat. Apell an die Downloadbranche: An einem Strang ziehen und eine gemeinsame Lösung finden.

KB: Man muß die Nutzer von Anfang an richtig erziehen. Es gibt digitale Medienmärkte, bei denen die Nutzer gewöhnt sind zu zahlen: Klingeltöne.

Zu Radio Gutenberg - dem Hörbuchradio und dem Senden von Erwachsenenhörbüchern im Radio im Allgemeinen

Verfasst am 24.10.2005 um 18:33 Uhr

Gerade vor mir liegt ein Brief von Radio Gutenberg an einen Hörbuchverlag. Verwiesen wird in der Fußzeile auf www.radio-gutenberg.de allerdings sind dort noch die Inhalte eines anderen Sernders zu sehen. In dem Schreiben wird ein Hörbuchradiosender im Großraum Ingostadt angekündigt, der im Digital Radio L-Band und vie Kabel zu empfangen sein wird. Die Anzahl der verkabelten Haushalte wird mit 60.000 angegeben und daraus werden ca. 150.000 potentielle Hörer. Meine Schätzung es gibt insgesammt max 1.500 Hörer pro Woche also vielleicht immer ein paar Dutzend gleichzeitig. Das ist allerdings gerade nicht Kern der Sache.

Zitiert wird ein Gesamtvertrag zwischen APR, VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) und GVL (GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller) vom 1. Juli 2005 über “kleine Hörbuchrechte”. Ich muss gestehen, daß ich hier eine Wissenslücke habe. Dort soll scheinbar festgelegt worden sein, daß Radiosender (Lokalsender und Regionalsender) bei Sendungen von nicht mehr als 15 Minuten von Hörbücher 6,- Euro pro Minute abgelten. Ich frage mich wem dieses Geld abgegolten wird? Von den oben genannten Gesellschaften bekommen Hörbuchverlage nur etwas von der VG Wort und von denen auch nur einmalig. Habe ich bzgl. der GVL etwas verpasst? Was die APR sein soll muss ich gestehen, weiß ich auch nicht… :-(

Der Rest ist für die dann ein klares und einfaches Rechenspiel. Wenn man jede Stunde 25minütige Auszüge aus 2 Hörbüchern senden will kommt das im Monat auf über 200.000,- Euro kosten, was man auf keinem Fall mit so einem Radiosender reinbekommen kann. Alles was die nun wollen ist mit den Hörbuchverlage in den Dialog kommen aber ich frage mich wofür… Sie sagen, sie wollen “die großen Hörbuchrechte” eingeräumt haben. Ich werde das Gefühl nicht los, dass das Konzept ist einfach nicht weit genug gedacht. Für so einen Kleinkram hat man doch keine Lust Extrawürste zu braten. Das ist wohl das Problem bei allen bisherigen Ansätzen für Hörbuch-Radio-Sender über normale Radiotechnik, d.h. nicht Internet-Radios.

Ich fürchte fast noch “Schlimmeres”. Das läuft vielleicht auf einer dieser graniosen Vorschläge so mancher privater Hörfunksender hinaus nach dem Motto “Gebt und eure Hörbücher, so daß wir die kostenlos senden und dadurch verkauft ihr dann mehr Hörbücher”. Sorry aber das halte ich simpelgesagt für Stuss. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Erwachsenenhörbüchern und Kinderhörbüchern: Erwachene hören Hörbücher nur ein oder wenige Male. Kinder sehr Häufig. Ebenfalls gibt es diesen Unterschied zwischen Worttonträgern und Musiktonträgern, liebe Radiomacher: Hörbücher hört man ein oder wenige Male, Musik viel häufiger. Tja. Durch das Abspielen eines Hörbuchs im Radio könnte es direkt zu Umsatzeinbußen für Hörbuchverlage kommen: Potentiele Käufer hören das Hörbuch im Radio und da sie es dann kennen, brauchen sie es nicht mehr zu kaufen… Das sollte erst mal klarer Konsens und Basis für Verhandlungen sein, bevor man sich an den Tisch setzt…

Zur Präsentation für Fachbesucher “Hörbuch-MP3-Tankstelle und Kaufautomat im Buchhandel” am 19.10.2005, 13h auf der Frankfurter Buchmesse

Verfasst am 24.10.2005 um 16:47 Uhr

RW: Rene Wagner von der Hörothek machte die Moderation bei der folgende Personen mitdiskutiert haben:
HR: Harald Rieck (Soforthoeren.de / Diderot-Verlag)
BK: Birgit Köbel (Terzio / Hoerbie.de )
HSW: Horst Schaffitzel-Wüstenkamp (HNTV, Buy-o-Mat)
JH: Johannes Schmitt (Buch Habel, Darmstadt)


HR: Bei Soforthoeren.de sind etwa 800 Hörbuchtitel online erhältlich, 200 weitere liegen auf dem Schreibtisch und kommen im Laufe des Jahres hinzu

JS: Buch Habel ist die erste Buchhandelsgruppe, die Hörbuchprospekte beigelegt haben. Buch Habel sind nun Pioniere mit dem dem Hörbuch-Verkaufsautomaten von HNTV.

HR: Hörbuchkäufer sind vielleicht moderner. Kunden, die in den Buchhandel gehen, sind nicht diejenigen, die im Internet kaufen. Soforthoeren verzeichnet eine Steigerung von 300%.

Da frage ich mich erstens worauf sich das Bezieht: Umsatz, Gewinn, Titelanzahl… und zweites von welcher Basis aus? Soforthoeren war doch um diese Zeit im letzten Jahr gerade erst gestartet. Wenn die Basis nahe Null ist, dann sind 300% ja nicht viel…

HR (weiter): Soforthoeren.de arbeitet an einer White-Label-Lösung. Sie haben eine “Zapfsäule” entwickelt die auf einer Festplatte die Hörbücher hat und die sich nachts automatisch updated. Die Zapfsäule ist im Retro-Design und soll so gut Aufmerksamkeit erregen und zum Download einladen. Diese MP3-Zapfsäule ist zum Einsatz in Buchhandlungen gedacht. Zu beachten hierbei: Hörbuchdownloads sind ein Dienstleistungsverkauf und kein Verkauf von Produkten, was steuerrechtliche Folgen haben kann.

BK: Hoerbie.de wird Hörbücher, Höspiele und Musik für Kinder ab dem Alter von einem Jahr anbieten. Zunächst ist die Bedienung des Portals nicht kindergerercht, da man auf die Eltern abzielt, denn nur die sind letztlich geschäftsfähig. Es ist ein Software-Client geplant, der dann auf Kinder ausgerichtet ist. Vergleichbar soll dieser mit dem Audible-Manager oder Itunes sein. Terzio (der Verlag der hinter Hoerbie steckt) ist spezialisiert auf Kindermedien und hat daher bereits einen guten Kontakt zu “digitalen” Familien. Soforthoeren.de wird technischer Partner von Hoerbie. Kinder hören Hörspiele konzentrierter und häufiger als Erwachsene. Eltern werden die Möglichkeit haben über das Portal Geld auf den Client zu laden, so daß dann die Kinder selbst einkaufen können werden.

JH: BuchHabel verzeichnet in 2005 eine 35%ige Umsatzsteigerung im Bereich Hörbuch bei einem 6%igen Umsatzanteil.

BK: Ein Vorteil von Downloads ist, daß die Hörbücher dadurch weniger Platz verbrauchen, was beispielsweise auf Reisen wichtig ist. Downloads sind wahrscheinlich weniger als Geschenk geeignet.

Das mit dem Geschenk ist eine wichtige Bemerkung, da man davon ausgeht, daß ca. 20% aller Hörbücher als Geschenk gekauft werden und bis zu 50% des Gesamtumsatzes in der Geschenkesaison Weihnachten gemacht werden. Ob die Einschätzung von Birgit Köbel dabei richtig ist, ist aber noch offen. Ich habe es durchaus schon nicht selten gesehen, daß selbstgebrannte CDs / DVDs schön bedruckt zu allen möglichen Gelegenheiten verschenkt werden. Ich bin höchst gespannt darauf was Weihnachten dahingehend bringt und wie sich Online und Offline da im Verhältnis zueinander entwickeln werden.

HR: Das Hörbuch sollte eher in der Tradition des Radios gesehen werden, d.h. CDs sind nur eine “Übergangserscheinung”. Im Radio konsumiert man Wortbeiträge von je her ohne Booklet etc. MP3-Hörbuch-Downloads sind wie ein Radio-on-Demand zu sehen und die CD dadurch eher nur ein Umweg.

HSW: Die Firma HNTV stellt den Buy-o-Mat her, einen Verkaufsautomaten, der mit Hörbüchern oder DVDs bestückt werden kann. Spontanes Kaufen hat sich auf vielen Segmenten durchgesetzt und könnte auch bei Hörbüchern und DVDs funktionieren. Gut vorstellbar wären beispielsweise solche Automaten auf Tankstellen, Bahnhöfen und Flughäfen, wo eine ideale Konsummöglichkeit für das zu Kaufende unmittelbar bevor steht. HNTV kommen aus dem DVD-Verleihgeschäft und hatten zuvor DVD-Verleih-Automaten gemacht. Für den Buchhandel könnte es folgender Maßen gemacht werden. In der 2B-Lage hat man das Ladengeschäft und in der teuren 1A-Lage den Verkaufsautomaten, der gleichzeitig für das Ladengeschäft wirbt. Für den Verkaufsautomaten ist eine monatliche Leasinggebühr von 480,- Euro fällig. Er hat ein Fassungsvermögen von 400 Artikeln, falls auf einem Quadratmeter und 800 Artikeln, falls 1,5 qm zur Verfügung stehen.

JH: Beim Buch Habel in Darmstadt ist das erste Mal ein Hörbuch-Verkaufsautomat im Einsatz. Bemerkenswert ist, daß 70% der Kunden beim Betreten des Buchladens noch nicht wissen was sie kaufen werden.

Wenn man weiß, was man will, dann kauft man doch gut und gerne bei Online-Versendern wie Amazon, BOL, Libri etc. In den Buchladen geht man, wenn man Beratung braucht. Insofern ist diese Zahl nicht verwunderlichen aber dennoch wichtig.

JH (weiter): Für den Verkaufsautomaten werden 9 Meter Schaufensterfläche zur Verfügung gestellt um prominent dafür zu werben. Der Verkaufsautomat ist in der normalen Fläche des Buchlandens “integriert”. Bestückt wird der Automat vor allem mit Bestsellern. Wenn es gut läuft sind 10-12 weitere Standorte allein in Darmstadt geplant, wo man vorhandene Fläche nutzen könnte.

BK: Terzio hat Produkte bei denen Buch und Hörbuch im Bundle verkauft werden.

Ich habe mir im Auditorium erlaubt die Frage zu stellen, ob be diesen Kombi-Produkten auch die Buchpreisbindung gilt und diese Frage wurde mir von Frau Köbel bejaht.

Herrn Rieck habe ich gefragt, wie das bei den MP3-Zapfsäulen mit dem Watermarking funktionieren soll. Der Gag bei Soforthoeren.de ist, daß die die Kundendaten kennen und eine entsprechende Kundennummer als Wasserzeichen in die MP3-Datei integrieren. Bei einer MP3-Zapfsäule, bei der man “anonym” einkauft, könnte das ein Problem sein. In der Buchhandlung fragt man mich ja auch nicht, wer ich bin wenn ich ein Buch oder Hörbuch kaufe.

HR: Das Wartermarking bei der MP3-Zapfsäule ist tatsächlich noch ein Problem. Ansatzpunkte wären Informationen aus Kreditkarten o.ä. zu ziehen, falls der entsprechende Kunde eine Kartenzahlung tätigt oder die Daten in der Zapfsäule eingeben zu lassen.

Herrn Wüstenkamp habe ich mir erlaubt zu fragen, warum sie die Verkaufsautomaten nicht selbst betreiben, wenn das Geschäft so attraktiv ist.

HSW: Die Kernkompetenz von HNTV ist das Bauen von Automaten. Der Buchhandel oder andere Knowhow-Partner wissen viel besser a) wo man die Automaten gut und geschickt aufstellt und b) womit man sie optimaler Weise bestückt. Bahnhofsbuchhandlungen wären besonders interessiert an den Automaten, weil dort viel gestohlen wird. Interessant wäre sicherlich auch eine Kombination aus MP3-Zapfsäule und Verkaufsautomat aber hier hat der Kontakt zwischen den herstellenden Unternehmen gerade erst begonnen. Ein Verkaufsautomat rechnet sich (angeblich) schon bei 3-4 Verkäufen pro Tag. Alles weitere ist dann Deckungsbeitrag.

HR + HSW: Der Download- oder Verkaufs- Automat sind nicht patentierbar (Antwort auf eine Frage aus dem Publikum.)

Zum Vortrag von Johannes Stricker vom Der Hörverlag im Rahmen einer Vorlesungsreihe in Mainz am 13.7.2004

Verfasst am 05.10.2005 um 16:42 Uhr

Der Hörverlag, DHV

  • Stricker: Sprachwissenschaftern, Buchhändler/Übersetzer jetzt Kaufmännischer Leiter bei Der Hörverlag
  • Der Hörverlag hat in der Rechtsabteilung 4 Leute
  • Interessanter Artikel in: Archiv für Urheber- und Medienrecht Band 2002/II von Stephan Haupt, Stämpfli Verlag, Hrsg. Manfred Rehbinder
  • DHV 1993 Gegründet und 1995 dann erste Produkte
  • Bekanntheitsgrad von Hörbücher in 1993: 3% in 2004: 70%
  • 15% haben sich schon ein Hörbuch gekauft
  • Mit erreicht mit HB neue Zielgruppen: jünger + eher Männer
  • HB Vorstellung kurbelt Buchverkauf an
  • Für einen Verlag sind die Autoren das wichtigste
  • DHV macht eine Mischkalkulation: 20-30% der Hörbücher sind Verlustbringen
  • Bei den Buddenbrooks Hörbuch / Hörspielhaben 80 Personen mitgewirkt
  • Es gibt 2 wichtige Gruppen: Urherber und Inhaber verwandter Rechte
  • Urheber: Autor (Werk) , Übersetzer, Bearbeiter, Komponist –> ARD hat Rahmenabkommen mit der GEMA, so dass man bei einer Veröffentlichung als HB erneut die Rechte bei der GEMA einholen muss, was oft so teuer werden kann, dass dadurch ein Hörbuch nicht veröffentlichbar wird, Autor des Booklets, Bildende Künstler / Fotograf für Cover + Internet + Vorschau, Herausgeber, Unklar: Tonmischer
  • Geltungsschutzberechtigte / Ausübende Künstler, wenn Sie ein Werk künstlerisch interpretieren: Schauspieler, Regisseur, Musiker, Dirigent, Unternehmen, Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen (Aufführungs- und Senderechte), Veranstalter (Live-Mitschnitte), Fotos von Schauspieler
  • –> JEDER hat ein Recht Namensnennung
  • Nutzungsrechte: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Vermietrecht, Bearbeitungsrecht / Kürzungsrecht, Recht zur öffentlichen Wiedergabe,Recht der öffentlichen Zugänglichmachung z.B. im Internet, Senderecht, Recht der Kabelweitersendung, Recht zur Ausschnittweisung Nutzung
  • Jedes Nutzungsart muss extra definiert werden: DVD, Downlaod, Stream
  • DHV haben 500 Titel und 5000-6000 Verträge also Durchschnittlich 10 Verträge pro Titel
  • Angemessene Vergütung ist vorgeschrieben. Was das genau bedeutet müssten Verbände (von Urhebern, Verlagen …) untereinander klären. Problem dabei z.B.: Es gibt noch keinen Sprecherverband.
  • Verlagskalkulation: Aus Gutachten von Prof. Homburg bei 65 Verlagen. Bezieht sich auf Bücher, dahinter Schätzung für Hörbücher: 3 % Verlagsgewinn – fast nahe; 26% Gemeinkosten – bei HB ähnlich; 9% Auslieferungskosten – bei HB ähnlich; 5% Vertriebskosten – bei HB ähnlich; 9% Marketing – eher 10%++, 34% Herstellungskosten - 30% bei HB, 14% Honorarkosten – 20 % bei HB
  • Hoerverlag sind 30 Leute
  • –> Es gibt keine angemessene Vergütung
  • Gegen Dowloads –> In Verpackung investieren –> wieder schlecht für Marge
  • In Praxis bekommen fast alle außer den Uhrebern eine fixe Vorabzahlung
  • Auskunftspflicht bei jeglichen Vergütungsformen
  • Problem bei Hörbars: Verlage haben manchmal gar nicht das Aufführungsrecht
  • Urheberrecht gilt 70 Jahre lang nacht Tod; bei Leistungsschutzberächtigten 50 Jahre nach Aufnahme o.ä.
  • Kleineste Sprecherzahlung 100 Euro

Zu Verfassern von Diplom-/Magister-/Seminararbeiten im Hörbuchbereich

Verfasst am 17.09.2005 um 17:17 Uhr

Wer meinen Blog zur Recherche für seine/ihre Diplom-/Magister-/Seminararbeit nutzt sei zur VORSICHT gemahnt. Ich bin auch weiterhin immer auf der Suche nach weiteren Diplom-/Magister-/Seminararbeiten. Wenn ich jemanden erwische, der Ideen und Konzepte aus diesem Blog genutzt hat ohne eine ordentliche Quellenangabe, dann werde ich erstens die betreuenden Professoren informieren, zweitens die Univerwaltung informieren und drittens mit einer befreundeten Rechtsanwältin gegen euch vorgehen. Falls ich euch beim Zitieren ohne korrekten Quellverweis erwische ist mir JEDES MITTEL RECHT euch eure Studienleistungen (Diplom-/Magister-/Seminararbeiten) wieder aberkennen zu lassen! Ich weiß sehr genau, welche Gedanken aus irgendwelcher gelesenen Literatur stammen können und was meinem Gehirnschmalz entspringt! Das ist eine Sache, bei der bei mir der Spaß aufhört.

Zur Entlohnung von Hörbuchrechten und Hörbuchlizenzen

Verfasst am 11.09.2005 um 11:21 Uhr

Leider konnte ich bisher nirgendwo öffentlich und ordentlich ein Statement dazu finden wie viel man so üblicher Weise für Hörbuchrechte zahlt. Dies Unwissen hat dazu geführt, dass ein von mir beratener Hörbuchverlag ein Mal deutlich zu viel Gezahlt hat. Jetzt habe ich endlich mal zuverlässige Angaben von einem Profi in Sachen Rechte und Lizenzen für Hörbücher bekommen. Vertrackter wird die Rechteakquise ja zusätzlich, wenn es sich um einen ausländischen Autor handelt und man also auch noch die Rechte an der Übersetzung braucht. Hier also nun einige Zahlen, die als gute und realistische Orientierung gelten dürfen.

  1. Die Aufteilung der Zahlung an Autor und Übersetzer ist ca. 80% zu 20%, d.h. der Verfasser bekommt ca. 80% und der Übersetzer ca. 20%.
  2. Der Autor wird meist am Umsatz oder Gewinn prozentual beteiligt und der Übersetzer bekommt häufig ein einmaliges Fixum.
  3. An einem einfachen / normalem Buch, d.h. NICHT-Bestseller bekommt der Übersetzer oder der Verlag der die Rechte an der Übersetzung inne hat 200 bis 500 Euro.
  4. Der Autor bekommt meist eine prozentuale Beteiligung. Häufig 5% für die ersten 5000 Exemplare dann 6% für die nächsten 5000 Exemplare und dann 7% ab dem 10001 Exemplar. Häufig gibt es dann noch einen Vorschuss, der sich meist auf die Erstauflage des Hörbuchs bezieht und etwa zwei Drittel der Beteiligung der Erstauflage ausmacht. Bei der prozentualen Beteiligung ist ein wichtiger Punkt, worauf sich diese Beteiligung bezieht! Auf den empfohlenen Verkaufspreis, auf den Verkaufspreis bei einem bestimmten Händler, auf den Großhändlerabgabepreis, auf den Grossistenpreis (Libri / KNO / KNV) etc. etc. Obige Angaben gelten als Orientierung, wenn man die unverbindliche Verkaufspreisempfehlung als Orientierung wählt. Bei den andren Ankerpunkten muss man entsprechend anders arbeiten aber mit den angegeben Zahlen ist das machbar, wenn man den Dreisatz beherrscht. Die Abrechung der Beteiligung / Provision kann dann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich passieren. Ganz nach Gusto und Verhandlungsstärke der involvierten Parteien.

Lizenzen Rechte Hörbuch
Jetzt frage aber bloß keiner, was mit dem Vertrieb über Hörbuch-Download-Portale ist. Das ist noch mal eine gaaaaaannnzzz andere Geschichte und die ist verdammt wichtig und nicht einfach…

Zur Bedeutung der rechtlichen Aspekten bei Hörbüchern

Verfasst am 11.09.2005 um 11:19 Uhr

Wer in den entsprechenden Branchenblattern wir dem Börsenblatt, Buchmarkt oder Buchreport halbwegs regelmäßig schmökert der wird längst wissen, dass das Gesetz bei der Produktion von Hörbüchern ein verdammt schweres Kreuz sein kann. Es gibt etliche uhrheberrechtlich relevante Anspruchgruppen die alle am liebsten so viel wie möglich Geld wollen und am Ende kann das die Produktion eines Hörbuchs sogar unmöglich machen. Einige Erfahrungen mit dem Thema dürfte ich auch schon sammeln. Die Informationslage hier ist geradezu grausig. Viele Lernschritte waren SEHR TEUER. Einige meiner gewonnenen Einsichten bin ich bereit zu teilen und das dann eben hin dieser Kategorie.